Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe
Wozu gibt es Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können.
Wer erhält Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
Einen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe haben Sie auf Antrag, wenn Sie
- die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und
- wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
- Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hierbei, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Ein Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht allerdings nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde. Sie wird auch dann nicht gewährt, wenn aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht jemand anderes für die Kosten aufkommen muss (Prozess- oder Verfahrenskostenvorschuss). Das können der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner bzw. die Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil sein.
Das Formular für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nebst Ausfüllhinweisen finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner
Haben Sie eine Frage?
Wir sind Mo-Fr ab 7 Uhr für Sie telefonisch erreichbar
0 89 / 8 56 30 15 – 0
Sofortberatung – zügig und kompetent
Schreiben Sie uns eine Nachricht – wir rufen zurück!
- Es entstehen noch keine Kosten
- Sie können sich später für die Zusammenarbeit entscheiden
Qualität und Service
- maßgeschneiderte, kompetente Beratung
- umfassende Erfahrung im Umgang mit Gegnern und den Familienabteilungen der Amtsgerichte
- Unterstützung insbesondere bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bezüglich Ihrer Kinder
- zügige, möglichst papierlose Bearbeitung Ihres Mandats
- deutschlandweite Vertretung Ihrer Angelegenheit
- Nutzung moderner Kommunikationsmedien (z.B. Skype) möglich