Baulärm
Wohnraummiete: Mietminderung wegen vorhersehbaren Baulärms auf dem Nachbargrundstück und Pumpgeräuschen während der Bauzeit
Leitsatz
1. Es besteht kein Recht des Mieters zur Mietminderung bei zwingend vorhersehbarem Baulärm auf dem Nachbargrundstück (hier: Baulücke), der Vermieter schuldet dann nur eine um das Risiko derartiger Baumaßnahmen verringerte Gebrauchsgewährung.
2. Gegenstand der mietvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung können auch zukünftige Entwicklungen sein.
3. Bei einem in Flussnähe gelegenen Grundstück muss auch mit permanentem Pumpeneinsatz während der Bauzeit gerechnet werden.
Gericht: LG Gießen 1. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 15.12.2010
Aktenzeichen: 1 S 210/10