Schimmel
Mietmangel bei Wohnraummiete: Schimmelbildung hinter einem Schlafzimmerschrank
Orientierungssatz
1. Das Vorhandensein einer Wärmebrücke, an der sich Feuchtigkeit ablagert, aus der wiederum Schimmel entsteht, sowie die ungünstige Plazierung der Heizung, stellt per se einen Mangel der Mietsache dar.
2. Der Mieter ist berechtigt, (massive) Möbelstücke an jedem beliebigen Ort in der Wohnung, auch unmittelbar an den Außenwänden (bzw. mit einem Wandabstand von wenigen Zentimetern), aufzustellen. Ein Vermieter kann sich bei Schimmelpilzbildung im Schlafzimmer nicht mit Erfolg darauf berufen, die Schimmelpilzbildung sei nicht auf einen Fehler der Mietsache, sondern auf eine fehlerhaftes Wohn- und Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen.
Gericht: AG Spandau
Entscheidungsdatum: 01.12.2010
Aktenzeichen: 4 C 380/09