Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen
Haftungsquote bei der Kollision mit einer geöffneten Fahrzeugtür
Orientierungssatz zur Anmerkung
Kollidiert ein Fahrzeugführer, der einen zu geringen Seitenabstand von ca. 40 cm einhält, mit einer unachtsam geöffneten Fahrzeugtür, ist eine Mithaftung zu seinen Lasten in Höhe von 1/3 anzunehmen.
Gericht: LG München I 17. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 23.09.2011
Aktenzeichen: 17 S 6864/11