Sorgfaltspflicht beim Einfahren aus einem Grundstück in die Straße
Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des die linke Fahrbahn im fließenden Verkehr befahrenden Fahrzeugführers
Leitsatz
Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern.
Gericht: BGH 6. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 20.09.2011
Aktenzeichen: VI ZR 282/10