Aufhebungsvertrag Muster im Arbeitsrecht / Auflösung des Arbeitsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag oder eine Auflösung des Arbeitsvertrages ist die Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Verhältnis sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll. Im Unterschied zu einer Kündigung, die als Erklärung lediglich einseitig von einer der Vertragsparteien – also nur vom Arbeitgeber oder nur vom Arbeitnehmer – ausgesprochen wird, bedarf der Aufhebungsvertrag der Abstimmung aller Vereinbarungen des Aufhebungsvertrages und damit die Übereinstimmung aller Vertragsinhalte beider Parteien also des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
Ein Aufhebungsvertrag muss nach § 623 BGB jedenfalls schriftlich geschlossen, dass heißt von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Inhaltlich ist die Gestaltung eines Aufhebungsvertrages dagegen weitgehend frei. Da beim Arragement einer Aufhebungsvereinbarung, mit dem das Verhältnis beendet werden soll, zahlreiche Dinge zu beachten sind, ist es jedoch dringend zu empfehlen, sich vorher fachkundig beraten zu lassen.
Beide Vertragspartner haben vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages für die Wahrung seiner Interessen zu sorgen. Dies bedeutet, dass sich insbesondere der Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst über die damit verbundenen rechtlichen Folgen zu informieren hat. Regelmäßig besteht vor der Festsetzung eines Aufhebungsvertrages auch keine Pflicht des Arbeitgebers, auf Risiken und rechtliche Folgen von Aufhebungsverträgen hinzuweisen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Abmahnung im Arbeitsverhältnis. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne.
Die wichtigsten Themen zum Aufhebungsvertrag
- Der Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer wegen aktuell schlechter wirtschaftliche Lage des Unternehmens kündigen und dabei die rechtlichen Unsicherheiten vermeiden, die mit – der gegebenenfalls auch möglichen – betriebsbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers verbunden sind.
- Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer eine Verfehlung vor, die aus Sicht des Arbeitgebers eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung oder darüber hinaus eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte. Um die Folgen einer Verfehlung des Arbeitnehmers zügig und diskret zu regeln, wird ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.
- Der Arbeitnehmer hat einen neuen Arbeitgeber gefunden, bei dem der Arbeitnehmer die neue Arbeitsstelle bereits vor dem Ende der eigentlich vorgesehenen Kündigungsfrist antreten möchte.
- Um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages auf Veranlassung des Arbeitgebers zu erreichen.
- Um eine einvernehmliche Vorverlegung des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses – z.B. wegen langem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist – zu ermöglichen.
- Durch einen Aufhebungsvertrag können auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, für die ein Kündigungsschutz besteht.
- Möglicherweise ist seitens des Arbeitgebers erwünscht den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umgehen. Mittels Übereinkunft eines Aufhebungsvertrages können auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, welche sonst nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht gekündigt werden können – z. B. langjährige Arbeitnehmer, ältere Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit Familie – oder es können Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern aufgelöst werden, welche normalerweise einen gesonderten Kündigungsschutz genießen – z. B. Schwangere, Mitglieder des Betriebsrates oder schwerbehinderte Menschen.
- Im Gegensatz zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung muss bei einer Beendigung des Arbeitsvertrages durch Aufhebungsvertrag auch kein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben und der Betriebsrat nicht vorher angehört werden.
- Zudem müssen muss bei einer Beendigung des Arbeitsvertrages durch einen Aufhebungsvertrag die vertraglich oder gesetzlich geregelten Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrages kann frei gewählt werden.
- Auch für einen Arbeitnehmer kann es manchmal von Vorteil sein, dass die geltenden Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer schon eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hat.
- Im Aufhebungsvertrag kann ferner die Ausstellung eines äußerst wohlwollenden und qualifizierten Arbeitszeugnisses vereinbart werden.
- Regelmäßig wird die Zahlung einer Abfindung von Seiten des Arbeitgebers im Rahmen der Verhandlungen über der Festsetzung eines Aufhebungsvertrages angeboten.
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- Mögliche Sperrzeit nach § 159 Abs. 3 SGB III: Hiernach tritt eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen ein, sofern der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne hierfür einen wichtigen Grund gehabt zu haben. Bemerkenswert und für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen ist, dass während einer Sperrzeit die gesetzliche Sozialversicherung des Arbeitnehmers ruht.
- Problematisch ist ferner, dass Abfindungen, welche im Aufhebungs-Vertrag wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden, insbesondere auch zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen, sofern ohne Einhaltung der für den Arbeitgeber geltenden Kündigungsfristen das Verhältnis vorzeitig beendet wurde.
- Gegebenenfalls kommt es zur zusätzlichen Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs
- Gegebenenfalls kommt es zu einer (teilweisen) Verrechnung der Abfindung mit dem Arbeitslosengeld
- Gegebenenfalls kommt es zum Verlust von Versorgungsanwartschaften
- Gegebenenfalls kommt es zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes
Ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag lässt sich nur in seltenen Ausnahmefällen rückgängig machen, sofern kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht mit vereinbart wurde. Anderes gilt jedoch insbesondere, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber durch widerrechtliche Drohung „unter Druck“ gesetzt oder arglistig getäuscht wurde. In derartigen Fällen ist an eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages zu denken.
Die Nutzung eines Vertragsmusters kann und wird zu keiner Zeit die konkrete, juristisch fundierte Beratung im Einzelfall ersetzen.
Die nachfolgende Muster-Einigung dient lediglich der Orientierung über mögliche Klauseln eines Vertrages.
Aufhebungsvertrag
zwischen
Fa. ……………………………..
Anschrift
– Arbeitgeber –
und
Frau/Herrn ………………………………………
Anschrift
– Arbeitnehmer/-in – im Folgenden Arbeitnehmer –
§ 1 Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wird zum ……………………….. beendet.
Diese Vereinbarung tritt an die Stelle der mit Schreiben vom ……….(Datum) ausgesprochenen Kündigung durch den Arbeitgeber, die mit Abschluss dieser Vereinbarung ihre Wirkung verliert.
Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag vor dem ……….(Datum) mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines jeden Monats schriftlich kündigen.
§ 2 Abfindung
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von ………………………….. . Der Anspruch auf die Abfindung wird mit dem Abschluss dieses Aufhebungsvertrages fällig.
Wenn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem ……….(Datum) führt, erhält der Arbeitnehmer darüber hinaus für jeden halben Monat, um den sich das Arbeitsverhältnis verkürzt, eine zusätzliche Abfindung als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe eines viertel Bruttomonatsgehalts. Diese zusätzliche Abfindung wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
§ 3 Urlaub und Überstunden
Der Arbeitnehmer nimmt vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses den ihm zustehenden Urlaub und gleicht ein eventuell bestehendes Überstundenguthaben durch Freizeit aus.
§ 4 Freistellung zur Arbeitssuche
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer zur Wahrnehmung von Terminen zur Erlangung einer neuen Anstellung an maximal fünf Tagen pro Monat unter voller Aufrechterhaltung der Bezüge freizustellen. Der Arbeitnehmer hat die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen, Vermittlungsgesprächen oder Weiterbildungsmaßnahmen auf Verlangen des Arbeitgebers nachzuweisen.
§ 5 Bonuszahlung
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer den erfolgsabhängigen variablen Gehaltsanteil in Höhe von …………… EUR für den Zeitraum von ……………. (Datum) bis …………….(Datum) in voller Höhe von …………… EUR. Der Anspruch ist sofort fällig.
Für die Monate von ……………. (Datum) bis …………….(Datum) zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den erfolgsabhängigen variablen Gehaltsanteil in Höhe von …………… EUR. Der Anspruch ist mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der erfolgsabhängigen variablen Vergütung bleibt auch bei vorzeitigem Ausscheiden für ……………. (Jahr) in der hier vereinbarten Höhe erhalten.
§ 6 Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung der Vertragsparteien gegenüber den sich aus diesem Aufhebungsvertrag ergebenden finanziellen Ansprüchen oder gegenüber den Gehaltsansprüchen des Arbeitnehmers ist nicht möglich. Dies gilt nicht, soweit mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet wird.
§ 7 Übergabe des Aufgabengebietes
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, ihr Aufgabengebiet nachvollziehbar zu übergeben.
§ 8 Zeugnis
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und zu übersenden, das eine gute Verhaltens- und Leistungsbeurteilung sowie eine Schlussformel enthält, die den Dank für die geleisteten Dienste, das Bedauern über das Ausscheiden und die besten Wünsche für die Zukunft vorsieht.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer mit dem Abkommen dieser Aufhebungsvereinbarung ein wohlwollendes, qualifiziertes Zwischenzeugnis mit einer guten Verhaltens- und Leistungsbewertung zu erteilen.
§ 9 Arbeitsbescheinigung
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III aus. Als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird angegeben: Das Arbeitsverhältnis endet durch betriebsbedingte Kündigung.
§ 10 Belehrung
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer angeboten, ihn über die rechtlichen Konsequenzen dieser Vereinbarung zu informieren. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Arbeitnehmer anwaltlich beraten ist, hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber erklärt, dass er auf Hinweise zu den sozialversicherungs-, arbeitslosenversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Folgen des Aufhebungsvertrages verzichte.
Unabhängig davon wird der Arbeitnehmer auf seine Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche nach § 38 SGB III hingewiesen. Er ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach den beiden vorhergehenden Sätzen reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunkts aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
§ 11 Kosten des Aufhebungsvertrages
Sollte eine Bestimmung dieses Aufhebungsvertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Datum: ……………………..
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Arbeitgeber Arbeitnehmer
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